Das gilt ab 1. Januar 2001:
Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente entfällt, dafür wird eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt:
| Erwerbsfähigkeit (täglich) | Rentenanspruch |
| 6 Stunden und länger | keine Rente |
| 3 bis unter 6 Stunden | halbe Rente |
| unter 3 Stunden | volle Rente |
Die Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abgestellt, d.h. die Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinn erhalten ab 1. Januar 2001 nur noch vor dem 2. Januar 1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Außerdem wird auch für die über 40jährigen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.
Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.
Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%, max. 10,8%.
Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten (Befristung 3 Jahre) gewährt. Sie können wiederholt werden. Geleistet wird nach einer Karenzzeit ab dem 7. Monat der Erwerbsminderung.
Die gesetzliche Absicherung ist zu gering
| Bruttoeinkommen monatlich |
halbe Erwerbsminderungsrente |
volle Erwerbsminderungsrente |
| 1.500 € | 251 € | 502 € |
| 2.000 € | 335 € | 670 € |
| 2.500 € | 419 € | 837 € |
| 3.000 € | 502 € | 1.005 € |
| 3.500 € | 562 € | 1.124 € |
| 4.000 € | 596 € | 1.192 € |
Die Berechnungen basieren auf den GRV-Werten 2001, bei einer Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr, einer Versicherungszeit ab dem 17. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr (einschl. Zurechnungszeit) und unter Zugrundelegung des Einkommensniveaus für die gesamte Versicherungszeit. Die Renten vermindern sich noch um den Kranken-/Pflegeversicherungs-Beitrag für Rentner (KVdR - ca. 7,65%). Alle Angaben ohne Gewähr.