Fragen und Antworten:
Was versteht man unter "abstrakter Verweisung"?
Der Versicherer hat grundsätzlich ein Verweisungsrecht im Berufsunfähigkeitsfall.
Die Definition des Begriffs "Berufsunfähigkeit" verlangt, dass der Versicherte
außerstande sein muss, "seinen Beruf ... oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner
bisherigen Lebensstellung entspricht". Die Bedingung "bisherige Lebensstellung"
verhindert, dass der Versicherer auf eine Tätigkeit verweisen kann, die einen
erheblichen sozialen Abstieg oder deutlich geringeres Einkommen mit sich bringt.
Die Formulierung "Kenntnisse und Fähigkeiten" ist bei einigen Gesellschaften
durch die Worte "Ausbildung und Erfahrung" ersetzt.
Problematisch ist eine derartige Verweisung deshalb, weil der Versicherte in
der Regel in dem Verweisungsberuf gar keinen Arbeitsplatz hat, die Verweisung
also rein abstrakt auf ein zwar existierendes, aber nicht konkret vorhandenes
Berufsbild erfolgt. Immer mehr Gesellschaften bieten Bedingungen an, in denen
sie auf das Recht auf abstrakte Verweisung verzichten. Es wird dann nur
geprüft, ob der Versicherte die gesundheitlichen Voraussetzungen für den
Berufsunfähigkeitszustand erfüllt und ggf. ob er nicht schon eine Tätigkeit
konkret ausübt, auf die er verwiesen werden kann. Der Verweisungsverzicht
ist insbesondere von Bedeutung bei Berufen, die über eine geringe
Spezialisierung und ein nicht sehr hohes Sozialprestige verfügen.
Im Gegensatz zu diesen Regelungen müssen Sie bei der gesetzlichen
Rentenversicherung jetzt jede andere Arbeit annehmen, die Sie noch
bewältigen können.
Können Hausfrauen und Studenten eine BU-Versicherung abschließen?
Auch Personen ohne Einkommen haben bei Berufsunfähigkeit etwas zu
verlieren. Allerdings versichern die meisten Gesellschaften diese Personen
oftmals nur bis zu einer monatlichen Rente von 2.000 DEM. Studenten
und Auszubildende erhalten in den ersten Jahren des Studiums oder der
Ausbildung zudem statt der Berufsunfähigkeitsrente nur eine Erwerbs-
unfähigkeitsrente. Gezahlt wird nur dann, wenn der Versicherte überhaupt
nichts mehr arbeiten kann. Gegen Ende des Studium oder der Ausbildung
erfolgt dann die Umwandlung in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung.