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Die Kernpunkte der geplanten Gesundheitsreform 2004

Zahnersatz
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen . Zur Deckung der Kosten müssen Versicherte aber eine obligatorische Zusatzversicherung bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

Krankengeld
Ab 2006 erfolgt die Finanzierung des Krankentagegeldes allein durch die Versicherten . Versicherer des Krankentagegeldes bleibt die gesetzliche Krankenversicherung. Es wird ein pauschaler Beitragssatzanteil erhoben.

Zuzahlungen
Bei allen Leistungen müssen Patienten künftig zehn Prozent zuzahlen - min. 5,- max. 10,- EUR. Die Zuzahlung bei ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung beträgt 10,- EUR je Quartal und Behandlungsfall (Praxisgebühr). Erfolgt die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung.
Für alle Zuzahlungen gilt künftig eine Obergrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens . Für chronisch Kranke beträgt sie ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Sehhilfen
Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen entfällt für Erwachsene ab 18 Jahren.

Arzneimittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel tragen Versicherte künftig allein. Hiervon ausgenommen bleiben Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen.

Fahrtkosten
Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden in der ambulanten Versorgung grundsätzlich nicht mehr erstattet . Ausnahmen davon gibt es nur nach Genehmigung durch die Krankenkasse (z.B. für Dialyse-Patienten).

Vorsorge und Prävention
Bei Vorsorge und Präventionsmaßnahmen wird ein Bonus gewährt, der von jeder Kasse selbst bestimmt und gewährt wird.

Krankenhaus
Im Krankenhaus fallen täglich zehn Euro Gebühr für maximal 28 Tage pro Jahr an.