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Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen vor und nach 2005

Steuerliche Vorteile werden nur dann gewährt, wenn die Lebensversicherung
bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Verträge vor 2005

Versicherung Sonderausgaben Ablaufleistung
Kapitallebens-
versicherung
Versicherungsbeiträge
sind Sonderausgaben,
wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre, die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und seit 1.4.1996 die Leistung im Todesfall mindestens 60% der gesamten Beitragssumme beträgt
Ablaufleistung
ist steuerfrei
Fondsgebundene
Lebensversicherung
Versicherungsbeiträge
sind keine
Sonderausgaben
Ablaufleistung
ist steuerfrei,
wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt

Verträge nach 2005

Versicherung Sonderausgaben Ablaufleistung
Kapitallebens-
versicherung
Beiträge sind keine Sonderausgaben und können nicht von der Steuer abgesetzt werden Ablaufleistung ist nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Läuft die Versicherung mindestens 12 Jähre und erhält der Versicherte die Leistung frühestens mit 60 Jahren, ist nur die Hälfte der Ablaufleistung, die nach Abzug der Beiträge bleibt, steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil gehört zu den Einahmen aus Kapitalvermögen, von denen der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpasuchale von zusammen 1.421 EUR für Alleinstehene und 2.842 EUR für Ehepaare abgehen.
Fondsgebundene
Lebensversicherung
Versicherungsbeiträge
sind keine
Sonderausgaben
entsprechend der Kapitallebensversicherung

Alle Angaben ohne Gewähr