Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen vor und nach 2005
Steuerliche Vorteile werden nur dann gewährt, wenn die Lebensversicherung
bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Verträge vor 2005
| Versicherung | Sonderausgaben | Ablaufleistung |
| Kapitallebens- versicherung |
Versicherungsbeiträge sind Sonderausgaben, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre, die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und seit 1.4.1996 die Leistung im Todesfall mindestens 60% der gesamten Beitragssumme beträgt |
Ablaufleistung ist steuerfrei |
| Fondsgebundene Lebensversicherung |
Versicherungsbeiträge sind keine Sonderausgaben |
Ablaufleistung ist steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt |
Verträge nach 2005
| Versicherung | Sonderausgaben | Ablaufleistung |
| Kapitallebens- versicherung |
Beiträge sind keine Sonderausgaben und können nicht von der Steuer abgesetzt werden | Ablaufleistung ist nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Läuft die Versicherung mindestens 12 Jähre und erhält der Versicherte die Leistung frühestens mit 60 Jahren, ist nur die Hälfte der Ablaufleistung, die nach Abzug der Beiträge bleibt, steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil gehört zu den Einahmen aus Kapitalvermögen, von denen der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpasuchale von zusammen 1.421 EUR für Alleinstehene und 2.842 EUR für Ehepaare abgehen. |
| Fondsgebundene Lebensversicherung |
Versicherungsbeiträge sind keine Sonderausgaben |
entsprechend der Kapitallebensversicherung |
Alle Angaben ohne Gewähr