
Staatlich geförderte private Rente
(Riester-Rente)
Lassen Sie sich Zeit! Die Förderung auf der Grundlage des Altersvermögensgesetzes (AVmG) erfolgt erst ab dem Jahr 2002. Schließen Sie bereits jetzt einen solchen Vertrag ab, müssen die Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt und die Leistungen später voll versteuert werden.
Sehen Sie hierzu die Thesen zum Altersvermögensgesetz
Der Hintergrund
Im Rahmen der Rentenreform wurde bereits mit Wirkung zum 01.01.2001 eine weitere Senkung der gesetzlichen Rente beschlossen. Diese zusätzliche Versorgungslücke soll nun auf freiwilliger Basis mit staatlicher Förderung privat geschlossen werden.
Wer wird gefördert?
Das Altersvermögensgesetz (AVmG) sieht vor, dass jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, gefördert wird (u.a. Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen, nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung). Keine Förderung erhalten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Grundversorgung sowie Selbständige.
Die staatlichen Zulagen
Um stets die vollen Zulagen zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenbeitrag plus Zulagen)
in den Jahren 2002/2003 mindestens 1%,
in den Jahren 2004/2005 mindestens 2%,
in den Jahren 2006/2007 mindestens 3%,
und ab 2008 mindestens 4% des Bruttoeinkommens betragen.
Zusätzlicher Steuervorteil
Durch einen Sonderausgabenabzug können zusätzliche Steuervorteile genutzt werden. Allerdings hängt die Frage, ob tatsächlich eine zusätzliche Steuerersparnis entsteht, von der individuellen Familien- und Einkommenssituation ab. Maximal können im Jahr 2002 1.026 DEM als Sonderausgaben angesetzt werden. Dieser Betrag steigt ebenfalls, bis ab dem Jahr 2008 4.107 DEM als Obergrenze gelten. Die Zulagen werden bei der Berechnung der Steuerersparnis berücksichtigt.