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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager (D&O-Versicherung)

Gesetze, eine strenge Rechtsprechung und Änderungen des gesellschaftlichen Verhaltens führen dazu, dass die Anforderungen an Ihre Tätigkeit ständig höher werden. Wenn Sie im Gestrüpp der täglichen Anforderungen, die Ihr Umfeld an Sie stellt, leicht fahrlässig eine der Ihnen rechtlich auferlegten Pflichten vernachlässigen, sind Sie als Entscheidungsträger bereits persönlich einer gesetzlichen Haftung ausgesetzt.

Eine D&O-Police bietet Versicherungsschutz für Ihr persönliches Vermögen als Entscheidungsträger einer juristischen Person.

Versichert sind sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr als auch die Befriedigung von Schadenersatzansprüchen.

Schadenbeispiele D&O Versicherung

1. Verpasster Versicherungsabschluss

Der Vorstand des TSV Musterstadt versäumt es, für sein Vereinsfest rechtzeitig die erforderliche und auch übliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei der Veranstaltung verletzt sich ein Gast schwer: Er erhebt Schadenersatzklage gegen den Verein und erhält Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen; hinzukommen die Kosten für Krankenhausaufenthalt, Krankengeld und Lohnfortzahlung. Der Verein nimmt den Vorstand in Regress, und dieser haftet mit seinem Privatvermögen.
Schadenhöhe insgesamt: € 65.000.

2. Fehlkalkulation beim Kostenvoranschlag

Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens einigt sich mit seinem Auftraggeber auf einen Pauschalpreis für die Erstellung einer Lagerhalle. Nach Fertigstellung liegen die tatsächlichen Baukosten erheblich über dem Festpreis. Die Gesellschafter verklagen den Geschäftsführer auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Kalkulation des Festpreises.
Schadenhöhe: € 1.500.000.

3. Finanzierungslücke

Aufgrund der überdimensionierten Erneuerung des Maschinenparks kommt es zu Liquiditätsproblemen im Unternehmen. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit kann nur durch eine teure Zwischenfinanzierung vermieden werden. Die Eigentümer machen das verantwortliche Vorstandsmitglied in voller Höhe der Mehrkosten regresspflichtig.
Schadenhöhe: € 150.000.

4. Mitgefangen in der Steuerfalle

Ein Unternehmen mit zwei gleichberechtigten Geschäftsführern führt über mehrere Monate keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab. Das Unternehmen trennt sich von einem der beiden Geschäftsführer. Der weiterhin angestellte Geschäftsführer, bislang nicht fü Abführung von Steuern zuständig, wird von Finanzamt persönlich und gesamtschuldnerisch für die ausstehenden Steuerbeträge in Anspruch genommen, da das Unternehmen selbst diese wegen fehlender Liquidität nicht mehr begleichen kann.
Schadenhöhe: € 450.000.

5. Veralteter Körperschaftssteuer-Bescheid

Vereinsmitglieder und Unternehmen unterstützen einen Fußballverein mit großzügigen Spenden. Im Vertrauen auf den vorliegenden Körperschafts-steuer-Bescheid bestätigt der Schatzmeister die Gemeinnützigkeit und steuerliche Absetzbarkeit der Spenden. Das zuständige Finanzamt erkennt die Gültigkeit des drei Jahre alten Körperschaftsteuer- Bescheids nicht mehr an und entzieht dem Verein die Gemeinnützigkeit. Die Gönner können ihre Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen und verklagen den Verein auf Schadenersatz. Der Verein muss die Kosten tragen, fordert aber vom Schatzmeister eine anteilige Begleichung der Kosten aus dem Privatvermögen.
Schadenhöhe: € 4.000.

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