IT Haftpflicht
Wir bieten maßgeschneiderte Haftpflichtkonzepte für IT-Unternehmen.
Herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherungen reichen heute oft nicht mehr aus. Ein All-Risk-Schutz ist in vielen Branchen unverzichtbar geworden – vor allem, wenn es um die Begrenzung von Folgehaftungen geht.
Besonders IT-Unternehmen müssen auf eine umfassende Deckung achten, damit unternehmensbedrohende Schadensersatzansprüche – z.B. durch fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen – abgedeckt sind.
Als langjährige Spezialisten für diese komplizierte Materie bieten wir maßgeschneiderte Deckungskonzepte für IT-Unternehmen an.
Die herkömmliche und von den meisten Versicherern angebotene Betriebshaftpflichtversicherung bietet IT-Unternehmen nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz. Versichert sind üblicherweise nur Gefahren, die sich für den Versicherungsnehmer aus seiner Verantwortung für die Betriebsstätte ergeben; dies sind vor allem
- Personenschäden (Bei Winterglätte wurde versäumt, vor dem Gebäude zu streuen. Ein Besucher des Hauses kommt zu Fall und verletzt sich erheblich.)
sowie
- Sachschäden (Nach einer Weihnachtsfeier in einer angemieteten Büroetage wird die Flamme eines Kerzengestecks versehentlich nicht gelöscht. Es entsteht ein Brand, der auf die übrigen Stockwerke übergreift.)
Möglicherweise enthalten die Haftpflichtpolicen noch als zusätzliche Leistung die Versicherung von Sachschäden, die z.B. anläßlich von Tests an Kundengeräten verursacht wurden (die sog. „Tätigkeitsschäden“).
Diese herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen, die relativ billig sind, haben den entscheidenden Nachteil, dass kein Versicherungsschutz gegen die wesentlichen Gefahren aus fehlerhaften Beratungsleistungen sowie Entwicklung und Vertrieb von EDV-Produkten besteht. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Ein Programm für Gehaltszahlungen hat einen Fehler, der dazu führt, daß unter bestimmten Umständen zu wenig Lohnsteuer abgezogen wird. Als der Schaden bemerkt wird, ist soviel Zeit vergangen, dass nach den einschlägigen Bestimmungen der Arbeitgeber gegenüber dem Staat für die Differenz aufkommen muß.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des IT-Unternehmens, das das fehlerhafte Programm entwickelt und vertrieben hat, gewährt für den Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers keinen Versicherungsschutz. Echte Vermögenschäden – und um einen solchen handelt es sich hier, da weder ein Personen- noch ein Sachschaden vorliegt – bleiben in der Betriebshaftpflichtversicherung, bis auf wenige Ausnahmen, unversichert.
Hier greifen unsere Deckungskonzepte für IT-Unternehmen.
Um es deutlich herauszustellen: Das Konzept ist gedacht für Softwarehersteller und -händler. Weil oft Hardware gehandelt und gewartet wird, sind daraus entstehende Risiken ebenfalls erfaßt (einschließlich Shops). Vom Grundsatz her passt das Konzept auch für Hardware-Hersteller. Die Police ist aufgebaut wie die üblichen Policen für Produzenten mit Einschluß des erweiterten Produkthaftpflicht-Risikos.
Es handelt sich aber nicht um eine Elektronikversicherung, die den Sachschaden an den eigenen EDV-Anlagen abdeckt. Versichert ist im Gegensatz hierzu der Schaden, der dem Kunden zugefügt wird. Hierzu zählt vor allen Dingen der Folgeschaden aus Falschberatung, Fehlern bei der EDV-Analyse, Entwicklung und Lieferung von fehlerhaften Programmen, etc. Die eingangs erwähnten Betriebshaftpflichtrisiken sind natürlich ebenfalls mitversichert.
Das EDV-Haus haftet grundsätzlich seinen Kunden für die einwandfreie Ausführung des Auftrags, für die umfassende und zutreffende Analyse des EDV-Bedarfs, für die Kompatibilität der empfohlenen Programme mit den vorhandenen Kundenanlagen etc. Fehlfunktionen ziehen oftmals hohe Schadenersatzforderungen nach sich. Schlimmstenfalls entsteht ein hoher Produktionsausfall, weil Mängel in der Software Fehlsteuerungen der Produktionsautomaten hervorrufen und z.B. eine Bandstrasse stillgelegt werden muss. Die Besonderheit an der Spezialpolice ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Vermögensschäden im Produkt- oder sonstigen Leistungsbereich des EDV-Hauses.
Nun wird oftmals das Argument entgegengehalten, dass die Haftung für Folgeschäden durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werde. Die AGB sind allerdings kein Allheilmittel. Ihre rechtliche Wirksamkeit ist stark in Zweifel zu ziehen, wenn das EDV-Haus spezielle, ganz auf die Befürfnisse des Kunden zugeschnittene Lösungen anbietet. Es handelt sich hierbei um die Haftung für zugesichterte Eigenschaften, die nicht durch AGB abbedungen werden kann.
Da ein Unternehmen in den seltensten Fällen im Ausland oder in allen EDV-Bereichen tätig, wird die Spezialpolice auf die Versichungsbedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Die Prämie richtet sich nach den betrieblichen Schwerpunkten sowie den gewünschten Versicherungssummen. Lassen Sie sich ein individuelles Angebot fertigen!
Mitversichert sind auch Schäden aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie aus Falschlieferungen an Maschinen und Anlagen Dritter, die mit der Soft- oder Hardware gesteuert oder kontrolliert werden und an der Produktion Dritter durch Soft- oder Hardwaremängel.
Versichert werden können auch die bereits erwähnten Tätigkeitsschäden, also z.B. Beschädigung eines Computers oder von Peripheriegeräten anlässlich von Testläufen oder Montagearbeiten durch den Versicherungsnehmer oder seine Mitarbeiter. Ebenfalls können Datenlöschkosten versichert werden, die anfallen, wenn durch fehlerhafte Eingaben Datensammlungen des Kunden gelöscht werden und rekonstruiert werden müssen.
Die Leistungspflicht des Versicherers umfaßt im wesentlichen die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ersatz der Entschädigung sowie die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer. Der Versicherer bietet damit praktisch in vielen Fällen Vertragsrechtschutz und bezahlt Anwalt-, Gerichts- und Gutachterkosten.